Die Liegenschafter
Die Liegenschafter Immobilien, Ihr Immobiliendienstleister mit gesamtheitlichen Lösungen
Das Agenturnetz Die Liegenschafter Immobilien ist in der Deutschschweiz in zwei strategischen Regionen vertreten und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, -vermarktung und -investitionen an.
Die Liegenschafter immobilien, Fachwissen aus drei Bereichen, für Ihre Bedürfnisse
Die Liegenschafter Immobilien bietet Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, -vermarktung und -investitionen an. Die Liegenschafter Immobilien ist in Baden und Brüttisellen präsent, wo sich auch der Hauptsitz befindet. Die Immobilienexpert:innen von Die Liegenschafter Immobilien sind auf die Bewirtschaftung von Immobilien, Anlageimmobilien sowie den Verkauf von Immobilien in der ganzen Deutschschweiz spezialisiert.
Unsere Dienstleistungen
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Emeria Switzerland teilt seinen Mietern mit, dass diese Eingriffe ihnen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus weicht die vorliegende Liste nicht von den spezifischen Klauseln des Mietvertrags ab.
Artikel 9 der Mietordnung und -praxis des Kantons Waadt. „Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen. Er ist für die Durchführung von Reinigungsarbeiten auf eigene Kosten verantwortlich. Vorbehaltlich der normalen Abnutzung ist er für die Behebung der von ihm verursachten Schäden sowie für kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich. Er ist insbesondere zuständig für
- Einbau und Ausbau von Doppelfenstern;
- Ersetzen von zerbrochenen oder beschädigten Fenstern;
- Pflege von Fußböden und Holzarbeiten. Schäden, die z. B. durch Stöckelschuhe oder Teppichböden verursacht werden, gelten als Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist;
- Ersetzen Sie beschädigte Steckdosen;
- Ersetzen Sie verschlissene Gurte an Rollläden und Jalousien;
- Fetten Sie Schlösser, Scharniere und Bolzen an Türen, Fenstern, Fensterläden, Zeltrahmen usw;
- Instandhaltung von sanitären Anlagen, Haushaltsgeräten, elektrischen Steckern und Kabeln usw;
- Freimachen von Abflüssen zum Hauptabfluss, Reinigen und Freimachen von Abflüssen auf Balkonen und Terrassen;
- Regelmäßiges Fegen der Schornsteine in den Wohnräumen und ihrer Abzugsrohre;
- Regelmäßiges Lüften der gemieteten Räume;
- Regelmäßig einzelne Heizkessel entkalken. Regelmäßige Entkalkung der einzelnen Heizkessel: Nach erfolgloser Abmahnung kann der Vermieter diese auf Kosten des nachlässigen Mieters entkalken lassen;
- Schlauchbrecher, Schläuche und Sicherungen auswechseln;
- Verschlissene Dichtungen an Wasserhähnen austauschen. Um die Interventionskosten zu senken, kann der Vermieter sie im gesamten Gebäude auswechseln lassen und sie den Mietern in Rechnung stellen, wenn sie abgenutzt sind;
- Auswechselbare Belüftungsfilter auswechseln;
- Balkone, Terrassen und Fensterbänke sowie die Gehwege vor Geschäftsräumen im Erdgeschoss von Schnee oder Eis zu befreien, soweit dies eine Gefahr für Dritte oder das Gebäude darstellt oder wenn es die Vorschriften erfordern.
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