Brolliet
Brolliet, Ihre Immobilienagentur seit 1903


Wir sind in der ganzen Region Genf vertreten. Entdecken Sie unsere Wohn-, Gewerbe- und Anlageobjekte, die derzeit zum Verkauf und zur Vermietung über die Suchmaschine der Esset-Gruppe zur Verfügung stehen.
Brolliet, Immobilienagentur in Genf seit 1903
Die 1903 gegründete Brolliet SA zählt zu den wichtigsten Immobilienunternehmen der Westschweiz. Seit mehr als einem Jahrhundert haben vier Generationen nacheinander den hervorragenden Ruf des Unternehmens aufgebaut, das schnell zu einer Referenz unter den führenden Immobilienagenturen in der Region Genf wurde. Eine Position, die 2016 durch den strategischen Zusammenschluss mit der Esset-Gruppe (ehemals DBS Group) gestärkt wurde, um den grössten unabhängigen Anbieter von Immobiliendienstleistungen in der Schweiz zu schaffen.
Brolliet SA hat es immer verstanden, sich den Veränderungen der verschiedenen Epochen anzupassen und ihre Geschäftstätigkeiten entsprechend den neuen Herausforderungen weiterzuentwickeln, die sich in den Bereichen Immobilien, Stadtplanung und Bauwesen sowohl auf menschlicher als auch auf technischer Ebene stellen. Die Anpassungsfähigkeit unserer Teams ermöglicht es uns, den Herausforderungen von morgen mit Gelassenheit zu begegnen.
Unsere Dienstleistungen

Privatpersonen
- Eine Immobilie vermieten
- Eine Immobilie verkaufen
- Eine PEP verabreichen lassen
- Eine Immobilie vermieten
- Erfahren Sie mehr über unsere Neubauprojekte
- Eine Immobilienversicherung oder Hypothek finden
- Ein Berggut zur Vermietung oder zum Verkauf anbieten
- Eine Immobilie verwalten
- Ein Gut schätzen
- Finden Sie Experten für Architektur und Renovierung
- Finden Sie einen Anbieter in unseren guten Adressen

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Emeria Switzerland teilt seinen Mietern mit, dass diese Eingriffe ihnen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus weicht die vorliegende Liste nicht von den spezifischen Klauseln des Mietvertrags ab.
Artikel 9 der Mietordnung und -praxis des Kantons Waadt. „Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen. Er ist für die Durchführung von Reinigungsarbeiten auf eigene Kosten verantwortlich. Vorbehaltlich der normalen Abnutzung ist er für die Behebung der von ihm verursachten Schäden sowie für kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich. Er ist insbesondere zuständig für
- Einbau und Ausbau von Doppelfenstern;
- Ersetzen von zerbrochenen oder beschädigten Fenstern;
- Pflege von Fußböden und Holzarbeiten. Schäden, die z. B. durch Stöckelschuhe oder Teppichböden verursacht werden, gelten als Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist;
- Ersetzen Sie beschädigte Steckdosen;
- Ersetzen Sie verschlissene Gurte an Rollläden und Jalousien;
- Fetten Sie Schlösser, Scharniere und Bolzen an Türen, Fenstern, Fensterläden, Zeltrahmen usw;
- Instandhaltung von sanitären Anlagen, Haushaltsgeräten, elektrischen Steckern und Kabeln usw;
- Freimachen von Abflüssen zum Hauptabfluss, Reinigen und Freimachen von Abflüssen auf Balkonen und Terrassen;
- Regelmäßiges Fegen der Schornsteine in den Wohnräumen und ihrer Abzugsrohre;
- Regelmäßiges Lüften der gemieteten Räume;
- Regelmäßig einzelne Heizkessel entkalken. Regelmäßige Entkalkung der einzelnen Heizkessel: Nach erfolgloser Abmahnung kann der Vermieter diese auf Kosten des nachlässigen Mieters entkalken lassen;
- Schlauchbrecher, Schläuche und Sicherungen auswechseln;
- Verschlissene Dichtungen an Wasserhähnen austauschen. Um die Interventionskosten zu senken, kann der Vermieter sie im gesamten Gebäude auswechseln lassen und sie den Mietern in Rechnung stellen, wenn sie abgenutzt sind;
- Auswechselbare Belüftungsfilter auswechseln;
- Balkone, Terrassen und Fensterbänke sowie die Gehwege vor Geschäftsräumen im Erdgeschoss von Schnee oder Eis zu befreien, soweit dies eine Gefahr für Dritte oder das Gebäude darstellt oder wenn es die Vorschriften erfordern.
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