Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie alle Antworten auf Fragen, die häufig an die Emeria gestellt werden.
Füllen Sie Ihr Mietgesuch online auf unserer Website aus, indem Sie auf der Website der entsprechenden Immobilie auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken. Fügen Sie die im Gesuch genannten Unterlagen bei. Durch die Einreichung Ihres Gesuchs wird unsere Agentur in keiner Weise verpflichtet, falls Ihr Gesuch nicht angenommen werden sollte. Darüber hinaus können wir kein Dossier bearbeiten, wenn nicht alle angeforderten Unterlagen beigefügt sind.
Sie können uns per E-Mail oder über die Registerkarte „Kontakt“ auf unserer Website kontaktieren oder indem Sie das Kontaktformular nutzen, wodurch Ihr Gesuch direkt an die zuständige Abteilung übermittelt wird.
Leider gibt es diese Möglichkeit nicht, man kann sich nicht auf einer Warteliste eintragen.
Es ist möglich, ein Bürgschaftsunternehmen wie SmartCaution zu nutzen, aber die Emeria Group kann Ihnen mit dem sogenannten Passe Location auch einen eigenen Service anbieten. Dieser Service ersetzt die Mietzinsgarantie und wird ohne Registrierungsgebühren und zu einem niedrigeren Preis als bei einem Bürgschaftsunternehmen vereinbart.
Kontaktieren Sie die für das entsprechende Objekt zuständige Agentur, die am Ende der Anzeige unter der Rubrik « Ihr Kontakt » angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Besichtigungen direkt in der Beschreibung des Mietobjekts enthalten sein können.
Sie können einen Betreibungsauszug Ihres örtlichen Betreibungsamtes oder eine digitale Bonitätsauskunft von Credit Trust einreichen. Credit Trust ist eine digitale, zuverlässige und sichere Lösung, die von der Emeria Group empfohlen wird und mit wenigen Klicks erstellt werden kann.
Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, d.h. Ihre Zahlung muss bis spätestens zum 1. des laufenden Monats bei uns eingehen.
Sie müssen uns ein von dem/den Mieter(n) und dem Bürgen unterzeichnetes Antragsschreiben zusenden. Ausserdem müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die zur Aktualisierung Ihres Dossiers benötigt werden (vollständige Bewerbungsunterlagen). Die endgültige Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.
Sie können Sie per E-Mail bei der für Ihre Region zuständigen Agentur anfordern. Für die Kopie wird Ihnen eine Gebühr berechnet.
Sie müssen Ihrem Kündigungsschreiben das vollständige Dossier des Interessenten beifügen (siehe Punkt Bewerbungsdossier). Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.
Sie müssen Ihre Anfrage schriftlich stellen und uns die geplanten Bedingungen der Untervermietung sowie die Kontaktdaten des Untermieters übermitteln. Dabei müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie beabsichtigen, auf kurze Sicht wieder in Ihre Wohnung zurückzukehren und dass diese Untervermietung somit nur vorübergehend ist. Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.
Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. Sie muss von allen Unterzeichnern des Mietvertrages unterschrieben sein und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist beim Vermieter eingehen (als Nachweis gilt das Eingangsdatum). Die Kündigungsfristen sind je nach Mietvertrag unterschiedlich. Sie sind in den jeweiligen spezifischen Bedingungen Ihres Vertrages definiert. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie mit einer Frist von 30 Tagen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen und gleichzeitig einen solventen Bewerber präsentieren, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Sie müssen uns ein vom/von den Mieter(n) unterzeichnetes Antragsschreiben zusenden. Ausserdem müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die zur Aktualisierung Ihres Dossiers benötigt werden (siehe Punkt Mietdossier). Im Falle einer Scheidung oder Eheschliessung senden Sie uns bitte ein Scheidungsurteil, aus dem hervorgeht, auf wen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergehen, oder Ihre Heiratsurkunde. Die Entscheidung des Eigentümers bleibt vorbehalten.
Die Kaution wird Ihnen am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet, wenn Sie alle Mieten und Nebenkosten sowie die Kosten für die Renovierung der Räumlichkeiten bezahlt haben.
Sie können uns eine Interventionsanfrage über das im Kundenbereich verfügbare Kontaktformular zusenden.
Alle Anfragen für zusätzliche Ausstattungen sind schriftlich an den für Sie zuständigen Verwalter zu richten.
Ausserhalb unserer Bürozeiten und nur in Notfällen informieren Sie bitte den Hausmeister, der sich um die notwendigen Massnahmen kümmert. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, können Sie sich an die Firmen wenden, die am Anschlagbrett Ihres Gebäudes genannt sind. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei Eigenverschulden gegebenenfalls die anfallenden Kosten tragen müssen.
Wenden Sie sich unverzüglich während der Geschäftszeiten an die für Sie zuständige Verwaltung. Dort wird man Ihnen mitteilen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.
Sie müssen Ihre Anfrage an Ihre Verwaltung richten, indem Sie die auf Ihrem Schlüssel angegebene Referenznummer angeben. Die Anfrage kann entweder durch Ausfüllen des Anfrageformulars im Kundenbereich oder durch Zusendung einer schriftlichen Anfrage erfolgen.
Ausserhalb unserer Bürozeiten und nur in Notfällen informieren Sie bitte den Hausmeister, der sich um die notwendigen Massnahmen kümmert. Wenn dieser nicht verfügbar sein sollte, können Sie sich an die Firmen wenden, die am Anschlagbrett Ihres Gebäudes genannt sind. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei Eigenverschulden gegebenenfalls die anfallenden Kosten tragen müssen.
Die Dauer des Mietverhältnisses ist kein ausschlaggebendes Kriterium für eventuelle durchzuführende Renovierungsarbeiten in einer Wohnung. Der Mieter hat das Objekt mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen sowie Mängel, die nicht von ihm zu vertreten sind, zu melden. Der Vermieter muss das Objekt in einem angemessenen Zustand und gemäss dem Zweck, zu dem es vermietet wurde, erhalten. Im Falle eines Defekts oder einer Fehlfunktion bestimmter Geräte muss der Mieter die Verwaltung benachrichtigen, damit diese die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann.
Ein Mieter, der vorzeitig ausziehen möchte, muss mindestens einen Nachmieter präsentieren, der solvent und unbescholten ist und den der Vermieter billigerweise nicht ablehnen kann. Der genannte Bewerber muss ausserdem bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Unter diesen Umständen reicht die blosse Vorstellung des Mieters nicht aus, der Mieter muss den Mietvertrag unterschreiben. Es ist daher ratsam, möglichst mehrere Bewerbungsdossiers vorzuschlagen, um Rücktritte in letzter Minute und negative Folgen zu vermeiden.
Um eine Kündigung Ihres Mietvertrages zu vermeiden, sollten Sie Ihre Miete so schnell wie möglich begleichen. Zur Erinnerung: Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen. Im Falle finanzieller Schwierigkeiten empfehlen wir Ihnen dringend, sich im Vorfeld mit Ihrer Verwaltung in Verbindung zu setzen, um das Problem zu besprechen und, wenn möglich, eine Regelung zu finden.
Wenn Sie als Mieter Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen möchten, benötigen Sie dafür die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Senden Sie eine Anfrage an Ihre Verwaltung, in der die geplanten Arbeiten detailliert beschrieben werden.
Der Mieter kann sich vertreten lassen, muss dazu aber eine Vollmacht für den betreffenden Dritten erteilen. Diese Vollmacht muss am Tag des Zustandsprotokolls vorgelegt werden und die Identität des Dritten muss nachgewiesen werden (Ausweispapiere).
Die vorgeschriebenen Frist beträgt ein Jahr. Die Freigabe kann jedoch schneller erfolgen, wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel übergeben wird (ohne Auszugsvereinbarung) oder wenn die vom Mieter auszuführenden Arbeiten innerhalb eines kürzeren Zeitraums abgeschlossen und bezahlt werden.
Im Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese können den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist für die nächste gesetzliche Laufzeit kündigen. Informieren Sie bitte umgehend Ihre Verwaltung.
Sie sollten sich mit Ihren Unterlagen zur Mietzahlung an Ihre Bank wenden, um das Verfahren einzurichten.